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Kooperationsvereinbarung -
werden die Eltern des Kindes von der gerade zuständigen Institution informiert. Diese tätigt auch den Unfallbucheintrag und leitet Maßnahmen der Erstversorgung ein. Beim Übergang in den Hort oder die Schule wird die aufnehmende Einrichtung über Wesentliches zum Vorfall in Kenntnis...
http://www.gs-lindenhof.bildung-lsa.de/hort/kooperation/#part1112

 



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