Kooperationsvereinbarung -

zwischen der Ganztagsgrundschule „Lindenhof“ und dem integrativen Hort „Lindenhof“ des Kinderförderwerkes Magdeburg e.V.

 

Die Kooperationsvereinbarung dient als Grundlage der notwendigen Vernetzung der Arbeit der Ganztagsgrundschule „Lindenhof“ und des integrativen Hortes „Lindenhof“ des Kinderförderwerkes Magdeburg e.V. auf inhaltlicher Basis beider Konzeptionen bzw. Leitbilder.

 

Sie ist für alle an dem Standort tätigen Mitarbeiter:innen verbindlich.

 

Der jährliche Raumnutzungsplan legt die einfache und doppelte Nutzung der Räume fest. Jede/r Mitarbeiter:in hat den Plan einzuhalten. Ausnahmeregelungen sind nur in Absprache mit der Leitung der Institution, die laut Plan das jeweilige Nutzungsrecht hat, möglich.

 

Jede/r Mitarbeiter:in erhält die für die Arbeit notwendigen Schlüssel vom zuständigen Hausmeister.

 

Nach der Erkrankung mit einer meldepflichtigen Krankheit eines Kindes haben die Eltern eine Gesundmeldung (als Kopie) vom Arzt der Schule und dem Hort vorzulegen. Alternativ genügt die Bescheinigung für die Krankenkasse in Kopie (§34 Infektionsschutzgesetz).

 

Vereinbarung bezüglich der Arbeit am Kind


Einmal jährlich führen Schule und Hort nach Möglichkeit ein gemeinsames Projekt durch. Dazu zählen die gemeinsame Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die Planung wird durch eine Arbeitsgruppe, die sich aus Mitarbeiter:innen von Schule und Hort zusammensetzt, realisiert. Zur Abstimmung der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Festen und Höhepunkten, findet ein gegenseitiger Austausch von verantwortlichen Mitarbeiter:innen beider Institutionen statt.


Abstimmung für die Arbeitsgemeinschaften findet in beidseitiger Beteiligung statt. Dopplungen von Arbeitsgemeinschaften (auch inhaltlicher Art) sind bei großer Nachfrage möglich, werden aber ansonsten vermieden. Die Arbeitsgemeinschaften beginnen als Schnupperwoche mit Beginn des regulären Stundenplans. Der Hort führt die Schnupperwoche ebenfalls zu Beginn des Schuljahres durch. Nach den Schnupperwochen laufen die Arbeitsgemeinschaften gemäß ihrem inhaltlichen und organisatorischen Programm.


Die Klassenlehrer:innen und Horterzieher:innen stehen bezüglich der Kinder im Kontakt.

 

Vereinbarung bezüglich des Tagesablaufes


6.00 Uhr bis 8.00 Uhr

Die Klassen der SEP werden 7.30 Uhr zum Sammelplatz gebracht. Dort werden sie von Mitarbeiter:innen der Schule übernommen und in den Klassenraum gebracht. Die dritten und vierten Klassen werden um 7.30 Uhr in ihre Räume (Hauptgebäude) geschickt. Ab 7.30 Uhr beaufsichtig jeweils eine Person des Hortes und der Schule die Kinder im Hauptgebäude bis zum Unterrichtsbeginn. Über Kinder, die bereits im Frühhortverlauf Auffälligkeiten zeigen, wird das Schulpersonal von den Hortmitarbeiter:innen informiert. Dies erfolgt schriftlich oder durch ein kurzes Gespräch.

 

8.00 Uhr bis 13.05 Uhr (bzw. Schulzeitende)

In gegenseitiger Absprache und nach schriftlicher Beantragung werden regelmäßig Hospitationen mit anschließender kleiner, formloser Reflektion von Kolleginnen und Kollegen des Hortes in ihren Klassen/Gruppen vorgenommen. Darüber hinaus stehen Lehrer:innen und Hortpersonal im Austausch, um individuelle Absprachen über einzelne Kinder sowie Gruppen insgesamt zu führen. Beim Übergang der Kinder von Schule in den Hort legen die Kinder in der Regel den Weg allein zurück. Mit der Anmeldung beim Hort wechselt die Obhut über das jeweilige Kind von Schule zu Hort. Über Kinder, die bereits im Tagesverlauf Auffälligkeiten zeigten, werden die Hortpädagogen und Pädagoginnen vom Schulpersonal informiert. Dies geschieht über das Pendelheft oder durch ein kurzes Gespräch. Bei einem Unfall oder anderen körperlichen Beschwerden eines Kindes werden die Eltern des Kindes von der gerade zuständigen Institution informiert. Diese tätigt auch den Unfallbucheintrag und leitet Maßnahmen der Erstversorgung ein. Beim Übergang in den Hort oder die Schule wird die aufnehmende Einrichtung über Wesentliches zum Vorfall in Kenntnis gesetzt.

 

13:00 Uhr bis 18.00 Uhr

Die Hausaufgabenerledigung wird nach Möglichkeit mit individueller Hilfestellung realisiert. Der Hausaufgabenumfang liegt in der Verantwortung der zuständigen Lehrkraft und wird durch den entsprechenden Erlass reglementiert. Kontrolliert wird die Hausaufgabe auf Sauberkeit und Vollständigkeit. Die Hausaufgabenzeit wird nicht überzogen. Das zuständige Betreuungspersonal kennzeichnet, ob die Hausaufgaben allein, mit Hilfe erledigt oder abgebrochen wurden. Die Hausaufgabenzeit im Hort ist zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr.

Es besteht für Lehrer:innen die Möglichkeit, in der Hortzeit zu hospitieren, auch hier mit anschließender kleiner, formloser Reflektion. Für den Hort besteht auf Einladung bzw. nach Anfrage die Möglichkeit zur Beteiligung an Elternabenden und Elterngesprächen.

 

Lokal begrenzte Vereinbarung


Das Freigelände wird nur unter pädagogischer Aufsicht genutzt. Darunter versteht sich eine führsorgliche Aufsichtspflicht, die im Ermessen der verantwortlichen Pädagog:innen nicht eine durchgehend unmittelbare Begleitung impliziert, mit dem Ziel der Förderung zunehmender Selbstständigkeit. Hinweise zum Umgang mit den großen Spielgeräten sind im Maßnahmekatalog verankert. Der Sportplatz, die große Grünfläche sowie der „kleine Schulhof“ (Schulhof Ost) kann bei gewährleisteter Aufsicht genutzt werden. Geöffnet sind nur die Räume, in denen die Aufsicht durch einen Pädagogen gewährt ist. Flur und Toilette werden stichpunktartig und bei offenbarer Fehlnutzung kontrolliert.

 

Verantwortlichkeiten


Beide Institutionen werden durch ihre Leitungen vertreten. Diese können Aufgaben und Verantwortlichkeiten an Mitarbeiter delegieren.

 

Sonstiges


Die Kooperationsvereinbarung wird regelmäßig überarbeitet und den jeweils gegeben Bedingungen angepasst.

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