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Kooperationsvereinbarung -
Hausmeister. Nach der Erkrankung mit einer meldepflichtigen Krankheit eines Kindes haben die Eltern eine Gesundmeldung (als Kopie) vom Arzt der Schule und dem Hort vorzulegen. Alternativ genügt die Bescheinigung für die Krankenkasse in Kopie (§34 Infektionsschutzgesetz). ...
http://www.gs-lindenhof.bildung-lsa.de/hort/kooperation/#part1112

 



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