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Kooperationsvereinbarung -
legt die einfache und doppelte Nutzung der Räume fest. Jede/r Mitarbeiter:in hat den Plan einzuhalten. Ausnahmeregelungen sind nur in Absprache mit der Leitung der Institution, die laut Plan das jeweilige Nutzungsrecht hat, möglich. Jede/r Mitarbeiter:in erhält die für die Arbeit...
http://www.gs-lindenhof.bildung-lsa.de/hort/kooperation/#part1112

 



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