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Kooperationsvereinbarung -
Freigelände wird nur unter pädagogischer Aufsicht genutzt. Darunter versteht sich eine führsorgliche Aufsichtspflicht, die im Ermessen der verantwortlichen Pädagog:innen nicht eine durchgehend unmittelbare Begleitung impliziert, mit dem Ziel der Förderung zunehmender Selbstständigkeit....
http://www.gs-lindenhof.bildung-lsa.de/hort/kooperation/#part1112

 



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