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Terminkette
ihren Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule vorzunehmen. Bei der Anmeldung ist eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Kinder, die bis zum 30.06. eines Kalenderjahres das 5. Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden....