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resultierenden möglichen Beschulung an einer Förderschule, können nur die Personensorgeberechtigten stellen. Vor Schuleintritt erfolgt die Antragstellung also grundsätzlich nur durch die Eltern. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Schule bis spätestens Oktober des Jahres vor der Einschulung...
http://www.gs-lindenhof.bildung-lsa.de/aufnahme-in-die-grundschule/#part1103

 



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