Hausordnung (für die Kinder)

 

Die Hausordnung gilt für alle Schüler der Ganztagsgrundschule Lindenhof und alle Kinder des Hortes. Sie wurde von der Ganztagsgrundschule Lindenhof und vom Hort (Träger: Kinderförderwerk Magdeburg e.V.) erarbeitet und greift dementsprechend in beiden Einrichtungen.


In der Ganztagsgrundschule Lindenhof und im Hort möchte ich mit anderen Kindern in einer angenehmen Atmosphäre lernen und leben. Damit sich alle wohlfühlen können, gehe ich hilfsbereit, freundlich, höflich, respekt- und rücksichtsvoll mit allen Kindern sowie den Erwachsenen um.


Folgende Regeln sind im Schulalltag einzuhalten:


1. Ich gehe respektvoll mit anderen um. - Gewalt (jeder Art) gegenüber Personen und ihrem Eigentum ist tabu!


2. Ich gehe vorsichtig mit fremdem Eigentum um.


3. Ich stehle keine Sachen.


4. Da ich ohne Aufsichtsperson die Toilette besuche, achte Ich selbst auf Sauberkeit und zerstöre nichts absichtlich.


5. Ich höre auf die Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule. (Lehrkräfte, Hortpersonal, Schulsozialarbeit, Hausmeister,...)


6. Ich melde mich ordnungsgemäß an und ab und benutze nur die vorgeschriebenen Ein- und Ausgänge.


7. Bevor ich einen Raum verlasse, achte ich auf Ordnung und Sauberkeit.


8. Das Handy lasse ich zu Hause oder ausgeschaltet in der Tasche. Bei Nichteinhaltung der Regel wird das Telefon einbehalten und kann von den Eltern im Sekretariat abgeholt werden.


9. Ich mache keine Bild- und Tonaufnahmen in der Schule und im Hort.


10. Ich verlasse das Schulgelände während der Schul- und Hortzeit nur mit Erlaubnis der zuständigen Pädagogen.


11. Ich halte mich an die Klassenregeln.


Verhalten im Innenbereich


Bewegung im Innenbereich: Ich gehe leise durch das Schulgebäude und renne und tobe nicht. Am Treppengeländer klettere ich nicht herum.


Trinkbrunnen: Ich gehe vorsichtig mit dem Trinkbrunnen um und halte ihn sauber.


Bei Nichterscheinen der Lehrkraft: Falls eine Lehrkraft nicht zum Unterricht erscheint, meldet sich der Klassensprecher im Sekretariat.


Turnhalle: Ich betrete die Halle nicht ohne Aufsicht. Im Nachmittagsbereich treffe ich mich 10 Minuten vor Beginn der AG vor der Turnhalle. Umkleideräume und Turnhalle werden nur in Begleitung des AG-Leiters betreten.


Verhalten im Außenbereich


Bänke, Tor und Rollstuhlrampe: Ich nutze die Bänke auf dem Schulgelände zum Sitzen. Ich klettere nicht am Schultor, am Geländer der Rollstuhlrampe und nicht am Geländer der Turnhalle.


Umgang mit Schnee und Eis: Ich werfe in der Schulzeit nicht mit Schneebällen. Auf Eisflächen ist das Schlittern verboten.
In der Hortzeit sind Spiele im Schnee erlaubt, wenn ein Horterzieher dabei ist.


Matschwetter: Wenn Pfützen vor Spielgeräten sind, darf ich die Spielgeräte nicht benutzen.
Pfützen werden umgangen – es wird nicht reingetreten oder hineingesprungen.


Barfuß laufen: Um mich nicht zu verletzen, lasse ich meine Schuhe auf dem Schulgelände immer an.


Werfen von Gegenständen: Ich werfe nicht mit Steinen, Stöcken, Kastanien oder anderen gefährlichen Gegenständen.


Schutz der Sträucher: Ich achte darauf, dass die Sträucher und Bäume nicht beschädigt werden. Ich darf keine Äste abreißen.


Klettern auf den Bäumen: Das Klettern auf Bäumen ist während der Schulzeit verboten.


Trampolin: Wir dürfen zu zweit auf dem Trampolin hüpfen, ohne dabei das andere Kind absichtlich zu verletzen. Ich nehme keine weiteren Spielgeräte mit auf das Trampolin.


Fußballspielen: Ich darf in der Schulzeit auf dem Sportplatz Fußball spielen. Klassenstufe 1 und 2 dürfen in den Hofpausen am Montag und Mittwoch auf den Sportplatz. Klassenstufe 3 und 4 nutzen den Sportplatz in den Hofpausen am Dienstag und Donnerstag. Am Freitag dürfen alle Kinder den Sportplatz zum Fußballspielen nutzen. Im Nachmittagsbereich darf mit Erlaubnis des verantwortlichen Pädagogen auch unter den Bäumen gespielt werden.


Nutzung der Rutsche: Ich rutsche nur im Sitzen und mit den Füßen nach vorn. Ich achte darauf, dass ich niemanden mitziehe oder verletze.


Nutzung der Wippe: Beim Wippen sitze ich auf den Sitzflächen und halte mich fest. Ich darf nicht auf der Wippe balancieren oder am Gelenk der Wippe spielen, denn dort kann ich mich verletzen.


Tischtennisplatte: Die Platte kann zum Spielen genutzt werden. Sie ist nicht zum Sitzen da.


Drehkarussell: Ich setze mich nicht auf die oberste Stange und springe nicht von dort herunter. Ich hänge mich nicht zum Drehen außen an das Karussell.


Kletterpyramide: Ich springe nicht von der obersten Etage der Kletterpyramide.


Nestschaukel: Insgesamt dürfen höchstens 4 Kindern gleichzeitig schaukeln. Ich schaukle nur liegend oder sitzend. Ich hänge mich nicht von außen an die Schaukel, und lege mich nicht darunter. Während des Schaukelns springe ich nicht herunter. Die Schaukelanlage ist kein Klettergerüst und kein Sandkasten.


Maßnahmekatalog


Bei Regelverstößen können folgende Maßnahmen ergriffen werden:


• Anfertigung eines Entschuldigungsschreibens (+ Unterschrift der Eltern)
• Unterzeichnung eines Schülervertrages
• Gesprächsrunden (mit Klassenlehrer, Erzieher, Schulsozialarbeiter, Streitschlichter usw.)
• Eintrag ins Hausaufgaben- oder Elternheft
• Anruf oder schriftliche Benachrichtigung der Eltern
• Persönliches Gespräch mit den Eltern
• Pausenverbot / AG-Verbot (an Info Klassenlehrer und AG-Leiter denken)
• Zeitweiliger Ausschluss vom Ganztag oder Hort
• Wiedergutmachung
• Schadensersatz
• Klassenkonferenz
• Kontaktaufnahme mit Schulsozialarbeit
• Erziehungsmittel / Ordnungsmaßnahmen gem. der aktuellen Erlasslage
• …

Die umgesetzte Maßnahme ist abhängig von der Schwere des Vergehens bzw. der Häufigkeit von Verstößen. Verantwortlich für die Umsetzung sind die jeweils zuständigen Pädagoginnen und Pädagogen.




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