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vermutlichen sonderpädagogischen Förderbedarfs und der daraus resultierenden möglichen Beschulung an einer Förderschule, können nur die Personensorgeberechtigten stellen. Vor Schuleintritt erfolgt die Antragstellung also grundsätzlich nur durch die Eltern. Bitte nehmen Sie Kontakt...
http://www.gs-lindenhof.bildung-lsa.de/aufnahme-in-die-grundschule/#part1103

 



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