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Terminkette
begründeter Antrag nötig. Die Personensorge-berechtigten werden in einem Beratungsgespräch über die Fördermöglichkeiten der Schule informiert. Bis zum 30.04. des Kalenderjahres vor der Einschulung werden die Anträge an das Landesschulamt zur Prüfung weitergeleitet. ...